Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TM Service GmbH
Unternehmen: TM Service GmbH
Shopbezeichnung: TM Computershop
Anschrift: Rennstraße 14, 32052 Herford, Deutschland
(nachfolgend „TM Service“, „TM Computershop“, „wir“ oder „uns“ genannt; Kunden nachfolgend „Kunde“ genannt)
I. Geltungsbereich und Kundenkreis
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TM Service GmbH gegenüber Unternehmern, insbesondere – aber nicht ausschließlich – für alle Geschäfte, die über unseren Online-Shop „TM Computershop“ abgewickelt werden.
2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
4. Der Vertrieb über den Online-Shop „TM Computershop“ erfolgt ausschließlich an Kunden mit Sitz in Deutschland; Liefer- und Leistungsort ist Deutschland. Lieferungen in andere Länder werden über den Online-Shop nicht angeboten und können nur auf Basis gesonderter, individuell außerhalb des Shops vereinbarter Aufträge erfolgen. Individuelle Bestellungen oder Aufträge, die per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege erteilt werden, können hiervon abweichende Liefergebiete vorsehen; für solche Aufträge gelten diese AGB ebenfalls, soweit einschlägig.
II. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit der Bestellung
1. Die im Online-Shop dargestellten Produkte und Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Produktbilder, Symbolfotos und grafische Darstellungen können von der tatsächlichen Ausführung (z. B. Farbe, Hardware-Revision, Verpackung) abweichen, sofern die zugesicherten technischen Eigenschaften und Spezifikationen eingehalten werden.
2. Durch das Absenden der Bestellung im Online-Shop (Button „Bestellung aufgeben“ oder vergleichbare Bezeichnung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Vor Abgabe der Bestellung muss der Kunde ausdrücklich bestätigen, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Ohne Zustimmung zu den AGB ist eine Bestellung nicht möglich.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware versenden.
4. Bestellungen im B2B-Shop sind bindend. Ein Rücktritt, ein Umtausch oder eine Rückgabe wegen Nichtgefallens, Fehlbestellung oder vergleichbarer Gründe ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
5. Wird der Kunde auf eigenen Wunsch durch einen Techniker bei der Auswahl oder Zusammenstellung einer Bestellung am eigenen PC unterstützt, erfolgt dies ausschließlich beratend. Der Techniker nimmt niemals eine Bestellung für den Kunden vor und betätigt nicht den Absende-Button. Das endgültige Auslösen der Bestellung sowie die Bestätigung der AGB erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst. Der Kunde bleibt vollständig für den Bestellvorgang verantwortlich. Bei jeder Bestellung werden die interne und externe IP-Adresse, Datum, Uhrzeit sowie technische Metadaten automatisch protokolliert und der Bestellung beigefügt. Diese Daten dienen ausschließlich der rechtssicheren Dokumentation des Bestellvorgangs.
6. Bestellungen per E-Mail: Bestellungen, die uns per E-Mail zugehen und von uns schriftlich oder elektronisch bestätigt werden, gelten ebenfalls als verbindliche Bestellungen. Für per E-Mail erteilte Bestellungen gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden die gleichen Regelungen wie für Bestellungen über den TM Computershop.
7. Arbeitsaufträge per E-Mail: Arbeitsaufträge, Serviceanforderungen, Terminwünsche oder vergleichbare Beauftragungen, die per E-Mail an uns übermittelt werden, gelten nach Annahme durch uns als verbindliche, kostenpflichtige Aufträge. Es kommen die jeweils gültigen Stundensätze und Konditionen zur Anwendung.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle im Shop angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. In den vereinbarten Preisen sind Installationsleistungen, Schulungen oder sonstige Nebenleistungen nicht enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich separat vereinbart und berechnet werden.
A. Zahlungsarten
3. Als Zahlungsarten stehen insbesondere Vorkasse sowie die Teilnahme am B2B-SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschrift) zur Verfügung. Normale SEPA-Basislastschriften werden nicht akzeptiert.
B. Erstbestellung und B2B-SEPA-Lastschriftmandat
4. Erstbestellung per Vorkasse: Grundsätzlich werden Erstbestellungen neuer Kunden per Vorkasse abgerechnet.
5. Abweichend hiervon kann die Erstbestellung auch per B2B-SEPA-Lastschrift erfolgen, wenn der Kunde bereits vor der ersten Bestellung von uns eine Kundennummer erhalten hat und uns ein von seiner Bank unterschriebenes B2B-SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
6. Für die Teilnahme am B2B-SEPA-Lastschriftverfahren ist zwingend eine Kundennummer erforderlich. Kunden, die noch keine Kundennummer haben, müssen diese vorab über unsere Kontaktwege anfragen. Nach Vergabe der Kundennummer stellen wir das entsprechende B2B-SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung.
7. Das B2B-SEPA-Mandat wird erst gültig, wenn es vom Kunden vollständig ausgefüllt, von der Bank unterschrieben und uns im Original oder in der vereinbarten Form zurückgegeben wurde. Ohne gültiges B2B-SEPA-Lastschriftmandat erfolgt keine Belastung per Lastschrift.
C. Fälligkeit
8. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Bei Teilnahme am B2B-SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Lastschrifteinzug in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
10. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11. Bei Bestellung einer Miet-Firewall gilt: Es fällt eine Einmalpauschale in der im TM Computershop ausgewiesenen Höhe an. Diese Pauschale ist sofort fällig. Solange dieser Betrag nicht vollständig bezahlt ist, erfolgt keinerlei Bearbeitung, Registrierung, Vertragsanlage oder Versand der Firewall. Die Firewall verbleibt vollständig bei uns, bis der Zahlungseingang verbucht wurde. Erst nach erfolgreicher Zahlung beginnt der weitere Ablauf (Registrierung, Versand zu uns, Terminvereinbarung, Weitertransport zum Kunden).
12. Kommt es bei einer B2B-SEPA-Lastschrift zu einer Rücklastschrift (z. B. mangels Deckung, fehlerhaften Angaben, gesperrtem Konto, falscher Mandatsreferenz oder Widerruf durch den Kunden), berechnen wir eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15 € netto. Diese Gebühr umfasst die von unserer Bank erhobenen Kosten sowie den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand. Der Kunde ist verpflichtet, den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühr unverzüglich auszugleichen.
D. Installations- und Konfigurationsleistungen
13. Die im TM Computershop ausgewiesenen Preise umfassen ausschließlich die Lieferung von Hardware, Karten, Kartenlesern, Firewalls, Software und Lizenzen. Sämtliche Installations-, Konfigurations-, Migrations-, Wartungs- und Schulungsleistungen sind nicht Bestandteil der Shop-Bestellung und werden gesondert berechnet.
14. Für alle Arbeitszeiten im Zusammenhang mit Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, Anpassung, Monitoring-Einrichtung oder Fehleranalyse ist ein separater Auftrag erforderlich. Die jeweils gültigen Stundensätze können vom Kunden auf unseren bekannten Internetseiten eingesehen oder direkt bei uns angefragt werden.
15. Für bestimmte Leistungen (z. B. Prüfung, Diagnose, Annahme, technische Ersterfassung) fällt eine Diagnose-/Bearbeitungspauschale an. Die Art der Pauschale und deren Höhe ergeben sich aus dem jeweils bei Auftragserteilung verwendeten Annahme- oder Auftragsformular. Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die dort ausgewiesenen Beträge und Bedingungen.
IV. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl mit geeigneten Transportdienstleistern oder Spediteuren. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; notwendige Sonderverpackungen werden dem Kunden gesondert berechnet.
2. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern.
3. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Gefahrenübergang: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde.
A. Lieferzeiten, DHL Express und Verzögerungen des Transportdienstleisters
5. Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister.
6. Beim Versand per Express (z. B. DHL Express) gelten ausschließlich die Zusagen des jeweiligen Transportdienstleisters, etwa die Ankündigung einer Zustellung „innerhalb von 24 Stunden“ bzw. „bis zum nächsten Werktag, 18:00 Uhr“. Werden diese vom Transportdienstleister angekündigten Laufzeiten nicht eingehalten, begründet dies keinerlei Ansprüche des Kunden gegen uns auf Schadensersatz, Vertragsrücktritt, Minderung oder Ersatz weiterer Aufwendungen.
7. Gleiches gilt für Sendungen, die zunächst an uns gerichtet sind (z. B. Geräte, die vor Konfiguration oder Weiterleitung zunächst bei uns eintreffen müssen). Trifft eine Sendung verspätet bei uns ein, können wir die Ware erst nach Eingang weiterbearbeiten und weiterversenden. Eine Haftung für Verzögerungen, die allein im Verantwortungsbereich des Transportdienstleisters liegen, übernehmen wir nicht.
8. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse: Ereignisse wie Streiks, Betriebsversammlungen, behördliche Anordnungen, Störungen im Transport- oder Flugverkehr, extreme Witterungsverhältnisse oder sonstige Umstände, aufgrund derer Transportdienstleister vorübergehend keine (Express-)Sendungen annehmen oder zustellen, gelten als Fälle höherer Gewalt bzw. als von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse. In solchen Fällen sind Ansprüche gegen uns wegen nicht eingehaltener Liefer- oder Zustelltermine ausgeschlossen.
B. Expressversand für Firewalls
9. Sicherheitsrelevante Produkte wie Firewalls werden von uns grundsätzlich per Expressversand (z. B. DHL Express) versendet. Die Auswahl des Expressdienstleisters liegt in unserem Ermessen.
10. Auch beim Expressversand gilt: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Expressdienstleister auf den Kunden über. Vereinbarte oder angegebene Zustellzeiten des Expressdienstleisters sind keine garantierten Liefertermine im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden.
C. Versand durch Worldline (Kartenleser und gSMC-KT)
11. Bestimmte Produkte, insbesondere Kartenlesegeräte (personenbezogen) und gSMC-KT, werden direkt durch Worldline oder einen von Worldline beauftragten Dienstleister versendet. Die Lieferung kann dabei teilweise in Form eines Pakets (z. B. Kartenleser) und teilweise in Form von Briefsendungen (z. B. gSMC-KT im Briefumschlag) erfolgen.
12. Vor Versand des Kartenlesegerätes versendet Worldline in der Regel eine E-Mail mit Versandinformationen direkt an den Kunden. Wir selbst erhalten diese Versandbenachrichtigungen üblicherweise nicht.
13. Für Kartenleser gilt: Die Zustellung erfolgt nur an annahmeberechtigte Personen. Der Kunde kann bis zu drei annahmeberechtigte Personen benennen. Die benannten Personen müssen sich bei Übergabe gegenüber dem Zusteller ausweisen; die bloße Anwesenheit einer Person ohne geeigneten Identitätsnachweis genügt nicht zur Paketübergabe.
14. Ist bei Zustellversuch keine der annahmeberechtigten Personen anwesend oder kann sich niemand ordnungsgemäß ausweisen, erfolgt in der Regel ein weiterer Zustellversuch. Scheitert auch dieser, müssen erneute Versandkosten vom Kunden getragen werden. Ein Anspruch auf kostenfreie weitere Zustellversuche besteht nicht.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unter Eigentumsvorbehalt.
2. In der Rücknahme oder Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
3. Vor Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware unzulässig. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet.
4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
VI. Gewährleistung (Mängelhaftung) und Garantie
A. Gesetzliche Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Übergabe des Produktes an den Kunden. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
2. Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Kunden oder bei uns im Hause zu gestatten. Verweigert der Kunde die Überprüfung, sind wir von der Gewährleistung befreit.
4. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung wurde durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
B. Garantie
5. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir auf alle im Shop angebotenen Produkte eine Garantie von maximal 1 Jahr ab Produktübergabe, sofern und soweit beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes ausdrücklich angegeben ist. Soweit bei einem Produkt eine längere Garantiezeit angegeben wird, handelt es sich dabei in der Regel um eine Herstellergarantie des jeweiligen Herstellers, die unmittelbar im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller gilt; die Abwicklung erfolgt dann nach Maßgabe der jeweiligen Herstellerbedingungen und nicht als eigenständige Garantie der TM Service GmbH.
6. Die konkreten Garantiebedingungen (z. B. Abwicklung direkt über den Hersteller, Umfang der Garantieleistungen, Ausschlüsse) ergeben sich aus den jeweiligen produktbezogenen Garantiebestimmungen und können je nach Hersteller variieren.
7. Darüber hinausgehende freiwillige Kulanzleistungen sind jederzeit möglich, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft und werden in diesen AGB bewusst nicht geregelt.
8. Garantiereparaturen und -abwicklungen erfolgen grundsätzlich als Bring-In-Service. Der Kunde ist verpflichtet, das defekte Gerät auf eigene Kosten zu uns zu bringen oder frei Haus zuzusenden. Ein kostenfreier Vor-Ort-Service ist nicht Bestandteil der Garantie. Vor-Ort-Einsätze im Zusammenhang mit Garantie- oder Gewährleistungsfällen sind stets kostenpflichtige Serviceleistungen und werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
9. Gewährt ein Hersteller für bestimmte Produkte (z. B. FRITZ!Box, Systemtelefone oder andere Komponenten) eine längere Herstellergarantie als die vorstehend genannte Garantie von einem Jahr, so gelten für diese verlängerte Herstellergarantie ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich direkt zwischen Kunde und Hersteller auf Basis des Kaufbelegs. Auf Wunsch kann die TM Service GmbH den Kunden bei der Abwicklung der Herstellergarantie unterstützen; diese Unterstützung ist eine gesondert zu vergütende Serviceleistung.
10. Wird ein neuer Computer, Server oder ein vergleichbares Gerät vor der Auslieferung beim Kunden durch uns eingerichtet, beginnt die Herstellergarantie grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem wir mit der Inbetriebnahme bzw. Einrichtung für den Kunden beginnen. Der Hersteller geht in diesem Fall davon aus, dass das Gerät dem Kunden ab diesem Moment zugeordnet und zugeführt ist.
VII. Beratung, Produktinformation und Eigenverantwortung des Kunden
1. Alle von uns erteilten Auskünfte, Hinweise, Empfehlungen oder Beratungen – gleich ob telefonisch, schriftlich, per E-Mail, vor Ort, über Partner oder über Informationsmaterial – erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abgabe der Bestellung darüber zu informieren, ob das bestellte Produkt für seinen konkreten Einsatzzweck geeignet ist. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung der technischen Voraussetzungen, der Kompatibilität der Hardware- und Softwareumgebung sowie der einschlägigen gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorgaben.
3. Eine tatsächliche oder behauptete Fehlberatung oder Fehlinformation – gleichgültig, ob sie durch uns, durch einen Mitarbeiter, durch einen Partner oder durch Dritte erfolgt ist – stellt keinen Grund für einen Rücktritt, eine Stornierung, einen Umtausch oder eine Rückgabe der Ware dar, sofern kein gesetzlich zwingender Anspruch besteht.
4. Falschbestellungen, die auf unzutreffenden Annahmen, unvollständigen Informationen oder einer Fehlinterpretation von Beratungsergebnissen durch den Kunden beruhen, gelten als vom Kunden zu vertretende Fehlbestellungen. Sie begründen keinen Anspruch auf Rückabwicklung, Umtausch oder Gutschrift.
5. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Entscheidung zur Bestellung ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung liegt. Mit Auslösen der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die wesentlichen Produkteigenschaften, Einsatzbedingungen und Einschränkungen geprüft und verstanden hat und die Ware in diesem Wissen verbindlich bestellt.
VIII. Reklamationen, RMA-Verfahren und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Defektmeldung: Vermutete Defekte oder Funktionsstörungen sind vom Kunden ausschließlich über unsere offizielle Kontaktadresse per E-Mail zu melden. Nach Eingang der Meldung ist durch den Kunden ein Ticket in unserem System zu eröffnen; innerhalb dieses Tickets kann ein RMA-Fall ausgewählt und das von uns bereitgestellte RMA-Formular verwendet werden. Auf Wunsch führen wir ein telefonisches Diagnosegespräch durch, in dem ein Techniker gemeinsam mit dem Kunden eine erste Fehleranalyse vornimmt.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an der Fehlerdiagnose mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere das Ausführen einfacher Testschritte, das Übermitteln von Fehlermeldungen oder Fotos, das Bereitstellen des Gerätes sowie das Befolgen technischer Anweisungen. Ohne diese Mitwirkung kann eine Diagnose nicht erfolgen.
3. Technikerprüfung vor Ort oder per Fernanalyse: Stellt ein Techniker telefonisch oder per Fernzugriff fest, dass kein technischer Defekt vorliegt und das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, werden die hierfür anfallenden Arbeitszeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
4. Geräteprüfung in unserem Hause: Verlangt der Kunde eine Prüfung bei uns vor Ort oder ist eine Prüfung aufgrund fehlender Mitwirkung nur in unserem Hause möglich, trägt der Kunde sämtliche hierfür entstehenden Kosten. Dies umfasst insbesondere Prüf- und Arbeitszeit des Technikers, Hin- und Rückversand des Gerätes sowie ggf. Verpackungskosten.
5. Keine Kostenübernahme bei fehlerfreier Funktion: Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass das Gerät fehlerfrei ist und kein Gewährleistungsfall vorliegt, erfolgt keine Kostenübernahme unsererseits. Der Kunde trägt sämtliche Prüf-, Service- und Versandkosten.
6. Rücksendungen ohne RMA-Nummer: Geräte dürfen nicht ohne vorherige RMA-Nummer oder unsere ausdrückliche Zustimmung zurückgesendet werden. Unangemeldete Rücksendungen können abgelehnt oder kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt werden.
7. Rücksendekosten: Jegliche Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden ausnahmslos abgelehnt und gehen an den Absender zurück.
8. Erhalt der sicheren Lieferkette: Für sicherheitsrelevante Produkte (z. B. bestimmte Hardware, personenbezogene Kartenleser, Sicherheits- und Verschlüsselungskomponenten, gSMC-KT) gilt: Sobald die Ware die sichere Lieferkette verlassen hat und beim Kunden eingetroffen ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.
9. Kein Widerrufsrecht / kein Umtausch: Da wir ausschließlich Unternehmer beliefern, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht wie im B2C-Handel. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware ist ausgeschlossen.
IX. Besondere Regelungen für Miet-Firewalls und sicherheitsrelevante Geräte
1. Bei jeder Bestellung einer Miet-Firewall fällt eine Einmalpauschale in der im TM Computershop ausgewiesenen Höhe an. Diese Pauschale wird mit der Bestellung sofort fällig und ist unabhängig vom späteren Liefer- oder Installationstermin zu zahlen. Sie umfasst insbesondere die Registrierung der Firewall, die Einrichtung und Anlage des zugehörigen Mietvertrags in unseren Systemen, die Organisation des Versands der Firewall zu uns, die Terminabstimmung mit dem Kunden sowie die Vorbereitung des Weitertransports zum Einsatzort. Die Einmalpauschale ist Bestandteil des Vertragsabschlusses und stellt keine Vergütung für die technische Einrichtung oder Konfiguration der Firewall dar.
Wichtig: Die Miet-Firewall wird erst nach vollständiger Bezahlung der im TM Computershop ausgewiesenen Einmalpauschale bearbeitet oder bewegt. Ohne Zahlung findet weder Registrierung noch Versand statt; die Firewall verlässt unser Haus nicht.
2. Bestimmte Firewalls werden dem Kunden als Mietgeräte zur Verfügung gestellt. Für diese Miet-Firewalls gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten. Die jeweils vereinbarte Miete ist während der Vertragslaufzeit fristgerecht zu entrichten.
3. Die Miet-Firewall bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus bis zur Rückgabe unser Eigentum. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Firewall auf eigene Kosten und frei Haus an uns zurückzusenden.
4. Rückgabe und Kaufpreispflicht: Erfolgt nach Ablauf des Mietverhältnisses keine Rücksendung der Firewall, sind wir berechtigt, dem Kunden den vollen Kaufpreis des Gerätes in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn das Gerät verloren geht, abhandenkommt oder nicht mehr auffindbar ist.
5. Nichtzahlung der Miete: Kommt der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Miete in Verzug, sind wir nach vorheriger angemessener Ankündigung berechtigt, die Firewall remote zu deaktivieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Fall seine Internetverbindung bzw. die über die Firewall geführten Verbindungen nicht mehr genutzt werden können.
6. Schäden an der Firewall: Wir haften nicht für Schäden an der Miet-Firewall, die durch äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Überspannung, Diebstahl oder sonstige Ereignisse beim Kunden entstehen. In diesen Fällen bleibt der Kunde verpflichtet, den vollen Kaufpreis der Firewall zu zahlen, sofern keine anderweitige Regelung ausdrücklich getroffen wurde.
7. Wir empfehlen dem Kunden, die Miet-Firewall in seine bestehenden Versicherungen (z. B. Elektronikversicherung, Inhaltsversicherung) einzuschließen oder eine geeignete Versicherung abzuschließen.
8. Orga-Geräte / Kartenleser mit Sicherheitsalarm: Meldet ein Orga-Gerät (z. B. Kartenleser) einen Sicherheitsalarm, deutet dies in der Regel auf eine Manipulation am Siegel, ein Öffnen des Geräts oder eine erhebliche mechanische Einwirkung hin. Ein solcher Sicherheitsalarm gilt als Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und stellt keinen Garantiefall dar.
9. Sicherheitsrelevante Geräte wie Orga-Kartenleser sind gemäß den Vorgaben der gematik nicht zur Reparatur zugelassen. Im Fall eines Sicherheitsalarms oder entsprechender Beschädigung ist regelmäßig der Erwerb eines neuen Gerätes erforderlich.
10. Cyber-Security-Versicherung: Die Nutzung von Firewalls, Kartenlesern und sonstigen Sicherheitskomponenten reduziert zwar bestimmte IT-Risiken, ersetzt jedoch keinesfalls eine eigenständige Cyber-Security-Versicherung. Für Schäden durch Cyberangriffe, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Ransomware oder vergleichbare Ereignisse ist der Kunde selbst verantwortlich. Zur wirtschaftlich sinnvollen und vollständigen Absicherung ist der Abschluss einer geeigneten Cyber-Security-Versicherung dringend empfohlen. Ohne eine solche Versicherung trägt der Kunde sämtliche verbleibenden Risiken allein. Auf Wunsch können wir dem Kunden einen Versicherungsmakler empfehlen oder den Kontakt zu einem geeigneten Ansprechpartner herstellen.
X. Haftung
1. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
3. Für den Verlust von Daten und Programmen sowie deren Wiederherstellung haften wir nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen und nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden (insbesondere regelmäßige Datensicherungen) vermeidbar gewesen wäre.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Die Installation und der Betrieb von Firewalls, Sicherheitslösungen und Monitoring-Systemen dienen der technischen Risikominimierung, stellen jedoch keinen vollständigen Schutz vor Cyberangriffen, Datenverlusten oder sonstigen Sicherheitsvorfällen dar. Sie ersetzen insbesondere keine Cyber-Security-Versicherung. Der Kunde bleibt verpflichtet, eine eigenständige, seinem Risiko angemessene Versicherungslösung abzuschließen; ohne eine solche Versicherung verbleiben sämtliche finanziellen Schäden aus Cybervorfällen beim Kunden.
6. Bei Vor-Ort-Einsätzen ist der Kunde verpflichtet, uns auf Leitungen, Rohre und andere versteckte Installationen (z. B. Strom-, Wasser-, Gas- oder Datenleitungen) hinzuweisen. Erteilt der Kunde keine oder unzutreffende Angaben und kommt es dadurch z. B. beim Bohren zu Beschädigungen, so haftet die TM Service GmbH hierfür nicht; etwaige Schäden gehen in diesen Fällen zu Lasten des Kunden.
7. Bei Installationsarbeiten vor Ort, insbesondere beim Bohren in Wände, Decken oder andere Bauteile, kann es trotz sorgfältiger Ausführung zu Abplatzungen von Putz, Farbe oder ähnlichen optischen Beeinträchtigungen der Oberfläche kommen. Solche durch den notwendigen Montagevorgang entstehenden, rein optischen Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel unserer Leistung dar. Die Wiederherstellung der Oberflächen (z. B. durch Maler- oder Maurerarbeiten) ist Sache des Kunden und nicht Bestandteil unserer Leistung.
XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand Herford vereinbart.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genügt auch die Übermittlung per E-Mail, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist.
XIII. Software, Lizenzen, Laufzeiten und Nutzungspflichten
1. Geltungsbereich dieses Abschnitts: Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle entgeltlichen, laufzeitgebundenen und wiederkehrend zu vergütenden Leistungen aus unserem Angebot, insbesondere für Softwareprodukte, digitale Lizenzen, Firewalls mit zugehörigen Softwarekomponenten, Miet-Firewalls, Monitoring-Dienste sowie vergleichbare Abonnements.
2. Mindestlaufzeit von zwölf Monaten: Alle genannten Leistungen besitzen eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten. Diese Laufzeit ist verbindlich und vollständig zu bezahlen – unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung tatsächlich nutzt oder nicht.
3. Keine Rückgabe von Software oder Lizenzen nach Versand/Aktivierung: Softwareprodukte, digitale Lizenzen, Registrierungsdaten, Freischaltcodes, Zertifikate sowie digitale Dienstleistungen können nach Versand, Bereitstellung per E-Mail oder Aktivierung grundsätzlich nicht zurückgenommen oder widerrufen werden.
4. Firewall-Software und Aktivierung: Für Firewalls und die zugehörigen Software- und Lizenzkomponenten gilt zusätzlich: Mit der erstmaligen Aktivierung der Software (z. B. Registrierung der Seriennummer, Zuordnung der Lizenz zum Kundenkonto, Inbetriebnahme der Firewall oder vergleichbarer Aktivierungsvorgang) wird die jeweilige Lizenz dauerhaft dem Kunden zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rückgabe, Stornierung oder Rückabwicklung der Lizenz ausgeschlossen. Die vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist vollständig zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Firewall später weiter genutzt wird oder nicht. Die im Shop ausgewiesenen Einmalpreise, Aktivierungs- und Bereitstellungsentgelte (einschließlich der jeweiligen Einmalpauschalen) sind in jedem Fall zu entrichten und werden nicht erstattet.
5. Firewall-Miete und Jahrespauschalen: Für Miet-Firewalls und verbundene Dienstleistungspakete (z. B. Firewall mit zugehörigen Software- und Wartungskomponenten) gilt ebenfalls eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Wird eine Miet-Firewall vor Beginn der Mietperiode oder vor Versand abbestellt, kann der Versand unterbleiben; die vereinbarte Einjahrespauschale sowie etwaige Einmalpauschalen bleiben dennoch vollständig fällig.
6. Abo-Modelle, Einmalpreise und monatliche Entgelte: Sämtliche im Shop aufgeführten Einmalpreise und monatlichen Entgelte sind verbindlich. Monatliche Entgelte sind monatlich zu entrichten und nicht als Jahreszahlung zu leisten.
7. Kündigungsfristen und Verlängerung: Lizenzen, Firewalls mit zugehörigen Softwarekomponenten, Miet-Firewalls, Monitoring-Dienste und alle sonstigen laufzeitgebundenen Abonnements müssen mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
8. Antiviren-Lizenzen (Lizenzpools und Nachbestellungen): Für Antiviren-Produkte gilt eine Mindestabnahme von zehn (10) Lizenzen. Im Shop wird dies durch ein 10er-Paket sowie zusätzliche Einzellizenzen abgebildet. Nachfolgende Regelungen gelten für den gesamten Antiviren-Lizenzpool des Kunden:
– Die Mindestvertragslaufzeit für den Lizenzpool beträgt 12 Monate.
– Werden später zusätzliche Antiviren-Lizenzen (einzeln oder als weiteres 10er-Paket) nachbestellt, verlängert sich die Laufzeit aller bestehenden Antiviren-Lizenzen um weitere 12 Monate ab Aktivierungszeitpunkt der neuen Lizenzen.
– Unterschiedliche Laufzeiten innerhalb eines Lizenzpools sind nicht vorgesehen; alle Lizenzen des Pools laufen gemeinsam und sind zusammen mindestens 12 Monate gültig.
– Die Kündigung des Antiviren-Lizenzpools ist insgesamt mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweils gemeinsamen Laufzeit möglich; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der gesamte Lizenzpool automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
8a. Awareness-Schulungen (Securepoint Awareness Next – Lizenzpools und Nachbestellungen): Für Awareness-Schulungen gilt ein einheitliches Lizenzmodell. Werden Awareness-Lizenzen erstmals erworben oder zu einem bestehenden Awareness-Lizenzpool hinzugebucht (z. B. Einzelplätze, 5er-Pakete, 10er-Pakete, 15er-Pakete, 20er-Pakete oder höhere Kontingente), so verlängert sich die Laufzeit aller bereits bestehenden Awareness-Lizenzen automatisch um weitere zwölf (12) Monate ab Aktivierungszeitpunkt der neu hinzugefügten Lizenzen. Unterschiedliche Laufzeiten innerhalb eines Awareness-Lizenzpools sind nicht vorgesehen; alle Awareness-Lizenzen des Pools laufen gemeinsam. Die Kündigung des Awareness-Lizenzpools ist insgesamt mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweils gemeinsamen Laufzeit möglich; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der gesamte Lizenzpool automatisch um weitere zwölf (12) Monate. Die Nachweisdokumentation der Schulungsteilnahmen (z. B. Abschlussquoten, Zertifikate, Erinnerungen) wird über das Awareness-System bereitgestellt und liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
9. Monitoring-Lizenzen: Monitoring-Lizenzen werden in der Regel pro überwachten Arbeitsplatz, Server oder Gerät vergeben. Jede Monitoring-Lizenz besitzt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, ist mindestens drei (3) Monate vor Ablauf kündbar und verlängert sich bei fehlender Kündigung automatisch um weitere zwölf (12) Monate. Die Kündigung einzelner Monitoring-Lizenzen pro Gerät ist möglich, berührt jedoch nicht die Laufzeit anderer Monitoring-Lizenzen oder weiterer Verträge.
10. Versand und Einrichtung von Lizenzen: Lizenzen werden entweder direkt von uns auf dem System des Kunden eingerichtet oder per E-Mail an den Kunden versendet. Der Kunde ist verpflichtet, seinen E-Mail-Eingang regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen, dass System- oder Shop-E-Mails zugestellt werden können.
11. Originalsoftware und Lizenzen: Installationen erfolgen ausschließlich auf Basis ordnungsgemäß lizenzierter Software. Raubkopien, manipulierte Lizenzdateien oder offensichtlich unlizenzierte Software werden von uns nicht installiert oder unterstützt.
12. Fernwartung ausschließlich mit TeamViewer: Für die Wartung und Unterstützung der eingesetzten Softwareprodukte, Firewalls und Monitoring-Systeme setzen wir ausschließlich die Fernwartungssoftware TeamViewer ein. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass TeamViewer auf den betreffenden Systemen eingesetzt werden kann und uns der Zugriff im Bedarfsfall ermöglicht wird. Der Einsatz anderer Fernwartungsprogramme erfolgt nicht, auch dann nicht, wenn der Kunde hierfür eigene Lizenzen besitzt oder diese bevorzugt. Die Wartung erfolgt grundsätzlich in Anwesenheit des Kunden, damit dieser den Zugriff freigeben kann.
13. Bereitstellung von Downloadlinks: Notwendige Software- oder Installationspakete werden dem Kunden ausschließlich durch unsere Techniker oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
14. Installation von Karten und Kartenlesegeräten: Karten wie SMC-B, eHBA, gSMC-KT sowie Kartenlesegeräte sollten aus Sicherheits- und Zulassungsgründen grundsätzlich nicht eigenständig vom Kunden installiert oder konfiguriert werden. Bei den von uns gelieferten Karten und Geräten erfolgt die Einrichtung ausschließlich durch uns oder in enger Abstimmung nach unseren technischen Vorgaben. Bei vom Kunden selbst beschafften Karten und Kartenlesegeräten können wir die Installation und Konfiguration auf Wunsch ebenfalls übernehmen; eine eigenständige Installation durch den Kunden erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko und außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.
15. Terminvereinbarung nach Wareneingang: Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Eingang der Ware zwecks Installation bei uns zu melden und einen Termin zu vereinbaren. Aufgrund der von uns nicht beeinflussbaren Lieferprozesse können Installationstermine grundsätzlich erst nach tatsächlichem Wareneingang abgestimmt werden.
16. Arbeitszeit für Installation und Konfiguration: Sämtliche im Rahmen von Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, Anpassung oder Fehleranalyse anfallenden Arbeitszeiten werden unabhängig von der Shop-Bestellung gesondert zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
17. Keine Befreiung durch Nichtnutzung: Eine behauptete oder tatsächliche Nichtnutzung von Software, Lizenzen, Firewalls oder Diensten befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte.
18. Kein Widerruf, kein Umtausch: Da es sich um B2B-Verträge handelt und digitale Produkte nach Aktivierung nicht zurückgegeben werden können, besteht kein Widerrufsrecht, kein Umtausch und keine Rückgabe, sofern kein gesetzlich zwingender Anspruch besteht.
19. Updates, Upgrades und technische Änderungen: Nach den Vorgaben des Datenschutzrechts und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind sicherheitsrelevante Systeme (z. B. Firewalls, Betriebssysteme, Praxissoftware, Konnektoren bzw. TI-Gateways, Kartenleser) regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, verfügbare sicherheitsrelevante Updates und Upgrades zeitnah installieren zu lassen oder selbst zu installieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, haftet die TM Service GmbH nicht für Schäden, die auf fehlende oder verspätete Updates zurückzuführen sind. Es kann vorkommen, dass Funktionen nach einem Update oder Upgrade anders arbeiten oder zusätzliche Konfigurationen erforderlich werden. Die hierfür notwendige Anpassungs- und Konfigurationszeit ist stets kostenpflichtige Arbeitszeit und wird nach Aufwand abgerechnet; ein Anspruch auf kostenlose Nachkonfiguration besteht nicht.
20. Arbeitszeiterfassung bei Fernwartung: Bei Fernwartungseinsätzen wird die Arbeitszeit nach dem tatsächlichen technischen Aufwand berechnet, nicht nach der Dauer eines Telefonats oder sichtbarer Mausbewegungen. Zeiten, in denen der Techniker z. B. auf Rückmeldungen von Drittsystemen wartet, Konfigurationsänderungen automatisiert ausgeführt werden, technische Dokumentation erstellt wird oder Rücksprache mit Herstellern, Distributoren oder Spezialdienstleistern (z. B. CIDA, Telekonnekt, andere TI-Dienstleister) gehalten wird, gelten als Arbeitszeit, auch wenn währenddessen keine aktive Mausbewegung auf dem System des Kunden sichtbar ist.
XIV. Produktspezifische Hinweise
A. Bürostühle und ergonomische Produkte
1. Für im Shop angebotene Bürostühle und vergleichbare ergonomische Produkte gilt: Optische Eindrücke, subjektives Sitzempfinden, falsche Sitzhöhe oder sonstige Komfortaspekte stellen keinen Mangel dar, sofern das Produkt technisch einwandfrei ist und den angegebenen Spezifikationen entspricht.
2. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden vor Bestellung eine Produktinformation (z. B. PDF mit Maßen, technischen Daten und Materialangaben) zur Verfügung. Diese Informationen dienen der Entscheidungsfindung, verändern jedoch nichts daran, dass eine Rücknahme mangelfreier Bürostühle ausgeschlossen ist.
B. gSMC-KT-Karten, Gültigkeitsdauer und Silikon-Schutzkappen
3. Für gSMC-KT-Karten gelten die von der gematik vorgegebenen Gültigkeitsregeln. Die Karten werden technisch mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten produziert. Aufgrund von Produktion, Lagerung und Versand kann die bei Auslieferung verbleibende Restlaufzeit geringer sein. Maßgeblich ist, dass die Karte zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Inbetriebnahme mindestens 48 Monate gültig ist. Eine geringere Restlaufzeit als 60 Monate – zum Beispiel 54 oder 55 Monate – stellt daher keinen Mangel dar, solange die Mindestgültigkeit von 48 Monaten eingehalten wird.
4. Silikon-Schutzkappen und -Tastaturen, die Kartenlesegeräte schützen, können mit mildem Spülmittel oder handelsüblichen Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Dabei kann die Oberfläche optisch matter werden. Diese rein optische Veränderung beeinträchtigt die Funktion nicht und begründet keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
C. Programmierbare Switche und WLAN-Accesspoints
5. Für programmierbare/managed Switche sowie vergleichbare Komponenten gilt: Werden Geräte durch fehlerhafte Konfiguration so programmiert, dass kein Zugriff mehr möglich ist (z. B. falsche VLAN-, IP- oder Passwortkonfiguration), stellt dies keinen technischen Mangel, sondern eine vom Kunden verursachte Fehlkonfiguration dar.
6. In solchen Fällen kann auf Wunsch eine kostenpflichtige Wiederherstellung oder Reprogrammierung erfolgen. Das Gerät ist hierfür frei Haus an uns zu senden; eine vorherige RMA-Freigabe ist erforderlich. Sämtliche Arbeitszeiten und ggf. zusätzliche Materialkosten werden zu den gültigen Stundensätzen berechnet.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten insbesondere auch für Geräte wie LevelOne/Level 1 Access AX1800 Wireless PoE Dual Band Wi-Fi 6 und vergleichbare professionelle WLAN-Accesspoints. Fehlkonfigurationen solcher Geräte sind kein Garantiefall; erforderliche Korrekturen erfolgen kostenpflichtig.
D. Monitoring-Systeme und Internetverbindung
8. Monitoring- und Überwachungssysteme können nur dann sinnvoll arbeiten, wenn eine funktionierende Internetverbindung sowie die erforderlichen Netzwerkvoraussetzungen (z. B. Erreichbarkeit der Systeme, offene Ports) gegeben sind. Ist das Internet des Kunden gestört oder vollständig ausgefallen, können Monitoring-Dienste lediglich erkennen, dass Systeme nicht erreichbar sind.
9. Für Schäden oder Folgeschäden, die während eines Internet- oder Infrastrukturausfalls entstehen, übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft. Ob und in welchem Umfang bei Monitoring-Ereignissen aktive Meldungen oder Benachrichtigungen an den Kunden erfolgen, ergibt sich aus separat abzuschließenden Service- und Betreuungsverträgen.
E. Besondere Regelungen für übernommene Bestandskunden der Firma CIDA
10. Die TM Service GmbH führt für von der Firma CIDA übernommene Bestandskunden Installationen, Anpassungen und technische Arbeiten nach bestem Wissen und entsprechend den jeweiligen Vereinbarungen durch. Nach Abschluss der Arbeiten können insbesondere in der Telematik-Infrastruktur (TI), in der Praxissoftware oder in den von CIDA bereitgestellten Systemen weiterhin Störungen oder Einschränkungen auftreten; hierfür ist die TM Service GmbH nicht verantwortlich.
11. Störungen oder Fehler, die auf die TI, auf Drittsoftware (z. B. Praxissoftware der CIDA) oder auf deren Infrastruktur zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rabatte oder kostenlose Zusatzleistungen durch die TM Service GmbH. Etwaige Reklamationen in Bezug auf durch CIDA angebotene oder abgerechnete Leistungen sind gegenüber CIDA zu stellen.
12. Leistungen, die der Kunde direkt bei der CIDA bezahlt hat (z. B. Servicepakete, Wartungsverträge), beinhalten keine kostenlosen Leistungen der TM Service GmbH. Für Einsätze, die über uns gebucht werden, sind gesonderte, kostenpflichtige Termine bei der TM Service GmbH zu vereinbaren. Die Reklamationsbearbeitung in Bezug auf CIDA-Verträge erfolgt grundsätzlich über CIDA; unsere Mitarbeit erfolgt hierbei ausschließlich im Auftrag von CIDA oder auf Basis gesonderter, vom Kunden kostenpflichtig beauftragter Leistungen.
F. Telefonanlagen, FRITZ!Box und Systemtelefone
13. Wir liefern und installieren unter anderem Router- und Telefonielösungen (z. B. FRITZ!Box als Telefonanlage, AGFEO-Telefonanlagen sowie passende Systemtelefone). Die von uns vorgenommene Erstkonfiguration erfolgt nach den mit dem Kunden abgestimmten Vorgaben.
14. Nimmt der Kunde nach unserer Einrichtung eigenständig Änderungen an der Konfiguration der Telefonanlage, der FRITZ!Box, der AGFEO-Anlage oder der zugehörigen Endgeräte vor (z. B. Neuerstellung oder Änderung von Rufverteilungen, IP-Einstellungen, Firmware-Modifikationen, Hotlines, VoIP-Accounts) und treten anschließend Funktionsstörungen auf, so stellen diese Störungen keinen von uns zu vertretenden Mangel dar. Eine erneute Fehleranalyse und Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion erfolgt in diesen Fällen ausschließlich als kostenpflichtige Serviceleistung.
15. Für FRITZ!-Systemtelefone oder andere Telefone, bei denen der Hersteller eine über unsere eigene Garantie hinausgehende Herstellergarantie anbietet, gilt: Die Inanspruchnahme dieser Herstellergarantie erfolgt grundsätzlich direkt gegenüber dem Hersteller unter Vorlage des Kaufbelegs. Auf Wunsch kann die TM Service GmbH den Kunden bei der Abwicklung unterstützen; diese Unterstützung ist gesondert zu vergüten.
XV. Ergänzende Bestimmungen zu MSP-Verträgen und Vor-Ort-Service
1. Diese AGB regeln sämtliche Leistungen der TM Service GmbH, soweit sie nicht durch einen gesonderten Managed-Service-Vertrag (MSP-Vertrag) ausdrücklich abweichend geregelt sind.
2. Besteht ein individueller MSP-Vertrag zwischen dem Kunden und der TM Service GmbH, gehen die dort getroffenen Regelungen im Zweifel den Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie denselben Sachverhalt betreffen. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
3. Reaktionszeiten, Service-Level-Agreements (SLA), Notdiensteinsätze sowie deren Vergütung werden – soweit angeboten – ausschließlich in separaten Verträgen und/oder in einer jeweils gültigen Preisliste geregelt. Die bloße Buchung von Hardware, Software oder Lizenzen im TM Computershop begründet keine festen Reaktionszeiten und keinen Anspruch auf bestimmte SLAs.
4. Eine Reaktionszeit bedeutet – sofern vertraglich vereinbart – die Aufnahme der Bearbeitung, beispielsweise durch telefonische Rückmeldung oder eine erste technische Einschätzung. Ist der Kunde nicht erreichbar oder erteilt keine Rückmeldung, gilt die Reaktionspflicht dennoch als erfüllt.
5. Vor-Ort-Einsätze (z. B. Installation von Servern, Arbeitsplätzen, Netzwerken, Firewalls oder Kartenlesern) sind grundsätzlich kostenpflichtige Serviceleistungen. Sie werden unabhängig von etwaigen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen nach den jeweils gültigen Stundensätzen und Fahrtkosten berechnet.
6. Die TM Service GmbH betreibt kein eigenes Webhosting für Kunden-Webseiten. Etwaige Leistungen im Zusammenhang mit Hosting (z. B. Konfiguration von Domains, SSL, Mailkonten) erfolgen ausschließlich auf Basis der jeweiligen Drittanbieter und gesonderter Vereinbarungen.
7. Fahrzeit als Arbeitszeit / lange Einsätze: Fahrzeiten zu und von Einsatzorten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. Überschreitet die Summe aus Fahrzeit und Arbeitszeit vor Ort einen üblichen Arbeitstag (z. B. mehr als acht Stunden), ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Spesen (z. B. Verpflegungsmehraufwand) und ggf. notwendige Übernachtungskosten (Hotel) zu übernehmen, sofern der Einsatz nicht anderweitig zumutbar organisiert werden kann.
8. Nachbesserungsrecht und Fremdtechniker: Liegt ein Mangel an einer von uns erbrachten Leistung oder gelieferten Komponente vor, ist uns zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Beauftragt der Kunde ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig einen Drittanbieter (z. B. einen anderen Techniker oder Dienstleister), um Konfigurationen zu ändern oder Fehler zu beheben, ohne dass wir hierzu einen Auftrag erteilt haben, kann der Kunde die dadurch entstehenden Kosten nicht gegenüber der TM Service GmbH geltend machen. Eine Erstattung oder Übernahme von Fremdrechnungen findet in diesen Fällen nicht statt.
9. Passwörter, Zugangsdaten und Mitwirkung: Für Konfigurationen von Firewalls, Telefonanlagen, Praxissoftware, Routern und vergleichbaren Systemen ist die Bereitstellung aktueller administrativer Zugangsdaten durch den Kunden zwingend erforderlich. Werden Zugangsdaten nicht oder unvollständig zur Verfügung gestellt, kann eine Fehleranalyse oder Nachbesserung ganz oder teilweise unmöglich sein. In diesen Fällen sind wir von Nachbesserungspflichten befreit; eine Haftung für Folgeschäden besteht nicht.
10. Technikerausfall / Ersatztechniker vor Ort: Fällt ein für einen konkreten Termin eingeplanter Techniker kurzfristig aus (z. B. krankheitsbedingt, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse), kann ein bereits vereinbarter Termin verschoben oder neu terminiert werden. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Kosten, die durch die eigenständige Beauftragung eines externen Technikers entstehen, besteht nicht. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst insbesondere, Termine zu verschieben und uns die Durchführung der Arbeiten zu einem zumutbaren Ausweichtermin zu ermöglichen.
11. Auftrags- und Annahmeformulare: Aufträge, die über die TM Service GmbH abgewickelt werden, werden anhand von Annahme- oder Auftragsformularen erfasst. Diese Formulare werden gemeinsam mit dem Kunden ausgefüllt und sind vom Kunden eigenhändig zu unterschreiben. Ohne Unterschrift kommt kein Auftrag zustande. Die jeweils gültigen Pauschalen (z. B. Diagnose-/Bearbeitungspauschale) sowie sonstige auftragsbezogene Bedingungen ergeben sich aus diesen Formularen und gelten ergänzend zu diesen AGB.
XVI. Datensicherung, Datenverlust und Wiederherstellung
1. Eigenverantwortung für Datensicherung: Der Kunde ist selbst und eigenverantwortlich dafür zuständig, vor Beginn von Arbeiten, Installationen, Konfigurationsänderungen oder Reparaturen eine vollständige und aktuelle Datensicherung seiner Systeme, Server, Arbeitsplätze, mobilen Geräte sowie sämtlicher geschäftsrelevanter Daten (z. B. E-Mail-Postfächer, Praxis- oder Apothekensoftware, Warenwirtschaft, Dokumente, Konfigurationsdateien) durchzuführen.
2. Keine Haftung ohne ausreichendes Backup: Kommt es im Rahmen von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten trotz fachgerechter Vorgehensweise zu Datenverlusten oder Datenbeschädigungen und lag zum Zeitpunkt der Arbeiten keine ausreichende, technisch einwandfreie Datensicherung vor, haften wir hierfür nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde erklärt hat, eine Sicherung sei „nicht nötig“ oder er habe „alles Wichtige in der Cloud“.
3. Sicherung durch TM Service: Werden wir vom Kunden ausdrücklich mit der Einrichtung oder Durchführung von Datensicherungen beauftragt, so umfasst unsere Leistung die technische Umsetzung nach dem Stand der Technik und der gemeinsam vereinbarten Konzeption. Wir können jedoch nur solche Daten sichern, die technisch erreichbar und nicht bereits beschädigt sind. Eine Garantie für Vollständigkeit oder Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten besteht nicht.
4. Backup von Firewalls und Konfigurationen: Vor umfangreicheren Konfigurationsänderungen an Firewalls oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Systemen kann – sofern beauftragt und im Einzelfall technisch sinnvoll – ein Konfigurationsbackup erstellt werden. Dieses Backup dient vorrangig der Absicherung unserer Arbeiten (Rückkehr auf einen vorherigen Funktionsstand) und ersetzt kein vollumfängliches Datensicherungskonzept des Kunden. Die Erstellung, Pflege und Prüfung solcher Backups ist eine kostenpflichtige Leistung.
5. Keine Offenlegung von eingesetzten Sicherungswerkzeugen: Aus Gründen des Wettbewerbs- und Know-how-Schutzes nennen wir in diesen AGB bewusst keine Produktnamen oder Hersteller der von uns eingesetzten Datensicherungs- oder Backup-Software. Der Kunde erhält auf Wunsch Informationen zu Funktionsumfang und Konzept, jedoch nicht zwingend zu sämtlichen eingesetzten Werkzeugen.
6. Datenrettung als „Best-Effort“: Werden wir mit einer Datenrettung beauftragt, erfolgt diese ausschließlich als „Best-Effort“-Leistung. Wir bemühen uns nach bestem Wissen und mit angemessenen technischen Mitteln um eine Wiederherstellung, können einen Erfolg jedoch nicht garantieren. Ist eine Rettung aufgrund mechanischer Schäden (z. B. defekte Festplatte), logischer Fehler oder anderer technischer Umstände nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.
7. Keine Originale herausgeben: Der Kunde darf uns niemals sein einziges oder letztes Original-Datenträgerexemplar (z. B. einzige Festplatte ohne Kopie mit allen Unternehmensdaten) ohne vorherige eigene Sicherung überlassen. Überlässt der Kunde uns dennoch das einzige Original und kommt es im Rahmen technisch notwendiger Arbeiten zu einem Ausfall dieses Datenträgers, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
8. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand: Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datensicherung, Wiederherstellung, Prüfung von Backups oder Datenrettung werden grundsätzlich nach dem tatsächlichen technischen Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet, unabhängig davon, ob eine Wiederherstellung vollständig, teilweise oder gar nicht gelingt.
XVII. Besondere Regelungen für Firewalls, Netzwerksicherheit und Schulungen
1. Firewalls, Intrusion-Prevention-Systeme, VPN-Gateways, VLAN-Strukturen und vergleichbare Sicherheitslösungen dienen der technischen Risikominimierung, können jedoch keinen vollständigen Schutz vor allen Arten von Cyberangriffen, Schadsoftware oder bisher unbekannten Bedrohungen (Zero-Day-Exploits) gewährleisten. Sie stellen insbesondere keine Versicherung dar und ersetzen keine eigenständige Cyber-Security-Versicherung; Abschnitt IX Ziffer 10 und Abschnitt X bleiben unberührt.
2. Firewalls, Netzwerke und vergleichbare Systeme werden von uns grundsätzlich nach dem Stand der Technik so konzipiert, dass nur die für den bestimmungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlichen Ports, Dienste und Verbindungen freigeschaltet sind (z. B. Telematik-Infrastruktur, explizit vereinbarte VPN-Verbindungen, technisch notwendige Telefonieports). Wünscht der Kunde darüber hinausgehende zusätzliche Portfreigaben oder Dienste, die über dieses notwendige Minimum hinausgehen, dokumentieren wir diesen Wunsch. Für Risiken, Angriffe, Sicherheitsvorfälle oder Schäden, die aus solchen zusätzlichen, auf ausdrücklichen Kundenwunsch eingerichteten Freigaben resultieren, übernehmen wir keine Haftung; sämtliche Kosten für Analyse, Wiederherstellung, Neuinstallation oder Bereinigung trägt der Kunde.
3. Nimmt der Kunde nach unserer Einrichtung eigenständig Änderungen an Firewall-Regeln, NAT-Tabellen, Zugriffslisten, VPN-Profilen oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Einstellungen vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, und treten anschließend Funktionsstörungen, Sicherheitsvorfälle oder Ausfälle auf, gelten diese nicht als von uns zu vertretende Mängel. Die Analyse, Wiederherstellung oder Neuaufsetzung der Konfiguration erfolgt in diesen Fällen ausschließlich als kostenpflichtige Serviceleistung nach Aufwand. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde zusätzliche Ports öffnet, die über die von uns als notwendig definierten Freigaben hinausgehen.
4. Soweit wir im Zusammenhang mit der Konzeption, Einrichtung oder laufenden Konfiguration von Firewalls, VPN-Strecken, VLAN-Strukturen oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Komponenten überhaupt haften, ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte typische Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag von 2.500 € je Schadensfall begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverlust, besteht nur nach Maßgabe von Abschnitt X. dieser AGB.
5. Der Kunde bleibt auch bei Einsatz von Firewalls und vergleichbaren Sicherheitslösungen verpflichtet, eigene organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der sorgsame Umgang mit Passwörtern, die Nutzung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, die regelmäßige Schulung des Personals und die Beachtung der von uns gegebenen Sicherheitshinweise. Werden solche grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt, stellt dies ein erhebliches Mitverschulden dar und kann zu einer Reduzierung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen.
6. Für Kunden, die über uns Firewalls oder vergleichbare sicherheitsrelevante Systeme beziehen und einsetzen, wird dringend empfohlen – und kann im Einzelfall vertraglich vereinbart werden –, dass mindestens eine verantwortliche Person pro Betriebsstätte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) an einer IT-Sicherheits- bzw. Awareness-Schulung teilnimmt. Kommt der Kunde einer vertraglich vereinbarten Schulungspflicht nicht nach, gilt dies als Obliegenheitsverletzung bzw. Mitverschulden; unsere Haftung für Schäden, die ganz oder teilweise auf fehlendes Sicherheitsbewusstsein, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder unsachgemäßen Umgang mit Zugangsdaten zurückzuführen sind, ist in diesem Fall ausgeschlossen oder reduziert sich auf den Umfang, in dem der Schaden auch bei Erfüllung der Schulungspflicht eingetreten wäre. Eine darüber hinausgehende Haftung wird hierdurch nicht begründet.
Stand: 11/2025